Eine Bau- oder Immobilienfinanzierung dient, wie der Name vermuten lässt, dazu, den Erwerb, den Bau oder die Sanierung einer Immobilie zu finanzieren. Verfügt der Finanzierungsnehmer nicht über ausreichend Eigenkapital, beispielsweise in Form von Bargeld, Sparguthaben, Anlagevermögen oder Wertpapieren, wird das benötigte Fremdkapital in Form eines Darlehens oder eines Kredites von Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen oder anderen Finanzierungsgebern im Rahmen einer Baufinanzierung zur Verfügung gestellt.
In den meisten Fällen erfolgt die Baufinanzierung als Annuitätendarlehen. Dabei zahlt der Finanzierungsnehmer eine regelmäßige Rate, die während der Rückzahlphase gleich hoch bleibt und sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammensetzt. Durch den Tilgungsanteil wird das eigentliche Darlehen zurückbezahlt, durch den Zinsanteil werden die Kosten gedeckt, die für die Baufinanzierung entstehen. Üblicherweise wird der Zinssatz bei einem Annuitätendarlehen für einen bestimmten Zeitraum fest vereinbart und erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist neu verhandelt, bei der Variante als Volltilgerdarlehen bezieht sich die Vereinbarung von Tilgungs- und Zinssatz auf die gesamte Laufzeit.
Im Unterschied dazu wird der Zinssatz bei einem variablen Darlehen nicht fest vereinbart. Das bedeutet, dass sich sämtliche Zinsschwankungen unmittelbar auf das Darlehen auswirken, bei sinkenden Zinsen zum Vorteil, bei steigenden Zinsen zum Nachteil für den Finanzierungsnehmer. Das Risiko bei einem variablen Darlehen liegt somit größeren Zinsschwankungen während der Laufzeit, die sich bei negativer Entwicklung deutlich nachteilig auswirken können. Allerdings besteht die Möglichkeit, zunächst variabel zu finanzieren und die Finanzierung im Verlauf in ein klassisches Annuitätendarlehen umzuwandeln, wenn die Zinsen tatsächlich gesunken sind.
Ein weiterer Vorteil von variablen Darlehen liegt darin, dass diese jederzeit kündbar sind, im Gegensatz zu klassischen Annuitätendarlehen wird keine Vorfälligkeitsentschädigung zum Ausgleich entgangener Zinsgewinne fällig. Insofern eignen sich variable Darlehen für die Finanzierungsnehmer, die nur eine ansehbare Zeit überbrücken möchten, bis sie beispielsweise die Restschuld durch eine Erbschaft oder ähnliches tilgen können.
In den meisten Fällen erfolgt die Baufinanzierung als Annuitätendarlehen. Dabei zahlt der Finanzierungsnehmer eine regelmäßige Rate, die während der Rückzahlphase gleich hoch bleibt und sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammensetzt. Durch den Tilgungsanteil wird das eigentliche Darlehen zurückbezahlt, durch den Zinsanteil werden die Kosten gedeckt, die für die Baufinanzierung entstehen. Üblicherweise wird der Zinssatz bei einem Annuitätendarlehen für einen bestimmten Zeitraum fest vereinbart und erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist neu verhandelt, bei der Variante als Volltilgerdarlehen bezieht sich die Vereinbarung von Tilgungs- und Zinssatz auf die gesamte Laufzeit.
Im Unterschied dazu wird der Zinssatz bei einem variablen Darlehen nicht fest vereinbart. Das bedeutet, dass sich sämtliche Zinsschwankungen unmittelbar auf das Darlehen auswirken, bei sinkenden Zinsen zum Vorteil, bei steigenden Zinsen zum Nachteil für den Finanzierungsnehmer. Das Risiko bei einem variablen Darlehen liegt somit größeren Zinsschwankungen während der Laufzeit, die sich bei negativer Entwicklung deutlich nachteilig auswirken können. Allerdings besteht die Möglichkeit, zunächst variabel zu finanzieren und die Finanzierung im Verlauf in ein klassisches Annuitätendarlehen umzuwandeln, wenn die Zinsen tatsächlich gesunken sind.
Ein weiterer Vorteil von variablen Darlehen liegt darin, dass diese jederzeit kündbar sind, im Gegensatz zu klassischen Annuitätendarlehen wird keine Vorfälligkeitsentschädigung zum Ausgleich entgangener Zinsgewinne fällig. Insofern eignen sich variable Darlehen für die Finanzierungsnehmer, die nur eine ansehbare Zeit überbrücken möchten, bis sie beispielsweise die Restschuld durch eine Erbschaft oder ähnliches tilgen können.
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